Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus stehen Ihnen im Allgemeinen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder Sie bewohnen Ihre Wohneinheit selbst oder Sie vermieten diese.
Die Sondereigentumsverwaltung richtet sich an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Die Pflichten, die in den verschiedensten Gesetzen und Verordnungen geregelt werden, nehmen schon seit vielen Jahren stetig sowohl in der Quantität als auch in der Komplexität deutlich zu.
Die Erfüllung dieser Pflichten verlangt spezifische und professionelle Kenntnisse. Immer auf dem neuesten Stand zu sein, kostet viel Zeit und Geld. Zudem ist es meist schwierig, die richtige Unterscheidung zu treffen zwischen Ihren Belangen als Vermieter auf der einen Seite und denen als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf der anderen Seite.
Der Verwalter der WEG des Mehrfamilienhauses, der nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist, wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen.
Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet drei Arten des Eigentums innerhalb der WEG: das Gemeinschaftseigentum, das Sondereigentum und das Teileigentum. Während sich die WEG-Verwaltung ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum (bspw. Treppenhäuser, Kellerräume, Erschließungsstraßen) kümmert, handelt es sich bei der Wohnung entsprechend des Gesetzes um Sondereigentum. Die Verwaltung der Wohnung unterliegt somit nicht dem WEG-Verwalter, sondern dem Eigentümer selbst.
Diese sogenannte Sondereigentumsverwaltung können Sie gern ebenfalls in die verlässlichen Hände des Teams der WDL Westdeutsche Liegenschaften GmbH legen. Da zur ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Abgabe an die Hausverwaltung, der Sie vertrauen. Hierbei sind Sie nicht an den WEG-Verwalter gebunden.
Unsere Sondereigentumsverwaltung kann unter anderem folgende Leistungen umfassen:
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Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
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Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
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Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Ihren Mieter
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Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung
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Abschluss von Mietverträgen
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Entgegennahme von Kündigungen
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Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechseln
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Verwaltung der Kaution
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Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
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Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen Ihrer Mieter zur vermieteten Wohnung
Selbstverständlich steht für uns auch in diesem Bereich die individuelle Betreuung im Fokus. Sie haben spezielle Vorstellungen über die Ausgestaltungen des Leistungskataloges unserer Sondereigentumsverwaltung? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an.
Gerne stehen wir Ihnen zum Kennenlernen für eine kostenlose Begehung Ihrer Immobilie zur Verfügung, bei der wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Servicepaket schnüren.
Die Vorteile einer professionellen SEV-Verwaltung liegen auf der Hand:
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weniger Ärger
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weniger Stress
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mehr Zeit für die wichtigen Dinge